Donnerstag, 7.12.2023
GbR pleite: Persönlich haftender Gesellschafter muss Insolvenzkosten tragen

Entgegen der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur muss ein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter in der Regel für die Kosten des Insolvenzverfahrens seiner Gesellschaft aufkommen. Der BGH sah keinen Grund dafür, vom Grundsatz der persönlichen Haftung abzuweichen.

Mehr lesen