Dienstag, 12.1.2021
Pachtvertrag mit GbR: Schriftform nur mit Vertretungszusatz gewahrt

Unterzeichnet ein Gesellschafter einer GbR einen auf mehr als zwei Jahre geschlossenen Landpachtvertrag nur mit seinem Namen, fehlt es an der vorgesehenen Schriftform. Diese kann laut Bundesgerichtshof durch einen Vertretungszusatz unter Verwendung eines Firmenstempels gewahrt werden. Anderenfalls sei nicht ersichtlich, ob der Unterzeichnende die Unterschrift nur für sich selbst oder aber zugleich in Vertretung der anderen Gesellschafter geleistet hat.

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