Die ByteDance Ltd., die das Videoportal TikTok betreibt, muss vorerst hinnehmen, durch die EU-Kommission als Torwächter, also als Adressat des DMA, benannt worden zu sein. Ein Eilantrag des Unternehmens scheiterte, da keine Dringlichkeit ersichtlich sei, so der Präsident des EuG.
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