TikTok-Betreiberin bleibt vorerst Torwächterin

Die ByteDance Ltd., die das Videoportal TikTok betreibt, muss vorerst hinnehmen, durch die EU-Kommission als Torwächter, also als Adressat des DMA, benannt worden zu sein. Ein Eilantrag des Unternehmens scheiterte, da keine Dringlichkeit ersichtlich sei, so der Präsident des EuG.

Der Torwächterbeschluss der Kommission erging am 5. September 2023. Im November 2023 klagte ByteDance mit dem Ziel, diesen für nichtig erklären zu lassen. Die Ltd hat zudem beantragt, den Beschluss der Kommission im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes auszusetzen.

ByteDance hatte bei sofortiger Durchführung des streitigen Beschlusses die Gefahr gesehen, dass sonst nicht öffentliche, hochstrategische Informationen über die Praktiken von TikTok bei der Erstellung von Nutzerprofilen verbreitet würden. Diese Informationen würden es den Wettbewerbern von TikTok und sonstigen Dritten ermöglichen, sich über TikToks Geschäftsstrategien in einer Weise zu informieren, die sonst nicht möglich wäre und die für das Unternehmen schädlich wäre.

Der Präsident des EuG wies den Eilantrag zurück (Beschluss vom 09.02.2024 – T-1077/23 R). ByteDance habe weder das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Verbreitung vertraulicher Informationen noch einen etwaigen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden infolge einer solchen Gefahr dargetan.

EuG, Beschluss vom 09.02.2024 - T-1077/23 R

Redaktion beck-aktuell, bw, 12. Februar 2024.