Donnerstag, 1.6.2023
Mit Wohnung angemietete Garage kann nicht separat gekündigt werden

Der Vermieter einer Wohnung, der mit dem Mieter zugleich einen separaten Vertrag über die Anmietung einer auf demselben Grundstück gelegenen Garage abschließt, kann den Garagenmietvertrag nicht separat kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden und eine Klage auf Rückgabe abgewiesen. Der Garagenmietvertrag bilde mit dem Mietvertrag über die Wohnung eine Einheit, so die Begründung des Gerichts.

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