Dienstag, 7.6.2022
Urteile zu Brandstiftung nach Hamburger G20-Gipfel überwiegend rechtskräftig

Die Verurteilungen wegen der Verabredung zu Brandanschlägen zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels im Jahr 2019 in Hamburg sind weit überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat am 11.05.2022 die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Der Revision einer dritten Angeklagten sei nur insofern stattzugeben, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt worden sei.

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