Auch wenn ein Teil der Camper an Protest-Veranstaltungen gegen den G20-Gipfel in Hamburg teilnimmt, ist ihr Zeltplatz selbst keine geschützte Versammlung, wenn er weit überwiegend nur der Herberge dient. Das hat das BVerwG entschieden.
Mehr lesenDie Verurteilungen wegen der Verabredung zu Brandanschlägen zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels im Jahr 2019 in Hamburg sind weit überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat am 11.05.2022 die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Der Revision einer dritten Angeklagten sei nur insofern stattzugeben, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt worden sei.
Mehr lesen