Donnerstag, 11.7.2024
"Happy Bärsday": Fruchtgummi-Streit

Geburtsgruß oder Wortmarke: Nach Ansicht des OLG Nürnberg verstehen Verbraucher den Slogan "Happy Bärsday" auf einer – ansonsten bekannt aussehenden – Goldbären-Packung nicht als Hinweis auf den Hersteller, sondern als Werbung für ein Jubiläum.

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