Ein Syrer, der behauptet, in Griechenland in Richtung Türkei rechtswidrig aufs offene Meer zurückgebracht worden zu sein, ist mit seiner Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzagentur Frontex gescheitert. Das EuG zweifelt schon daran, dass der Mann an dem behaupteten Vorfall überhaupt zugegen war.
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