Einigen sich die Parteien auf die Übertragung von Aktien, für die eine bestandskräftige Freigabeentscheidung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt wurde, sind Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Freigabe im Zivilverfahren nicht zu prüfen. Das OLG Frankfurt am Main hat den Aktieninhaber zur Zustimmung zur Übertragung von gut 14 Millionen Aktien der H&K AG verpflichtet.
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