Der Streit um ein mögliches E-Scooter-Verbot in Münster geht weiter. Das Verwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im "free-floating-System" im Stadtgebiet zu untersagen und entsprechende Beseitigungsverfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.
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