Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde wegen Vorbereitung eines Terroranschlags rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH hat nun bestätigt, dass der rechtsextremistische Ex-Oberleutnant nicht vorzeitig nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe freikommt.
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