Dienstag, 8.9.2020
Keine uneingeschränkte Haftung bei Verlust von Frachtgut

Wird ein über Nacht abgestellter Sattelanhänger mit Frachtgut gestohlen, kann nicht automatisch von einer unbeschränkten Haftung des Transportunternehmens ausgegangen werden. Auch die Anweisung, einen "ausreichend sicheren" Parkplatz zu wählen, ändert hieran nichts. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.07.2020.

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