Mittwoch, 21.9.2022
Feueralarm bei Fortsetzungstermin

Können geplante Zeugenvernehmungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, kann auch die reine Erörterung von Verfahrensfragen den Abschluss eines Strafverfahrens so fördern, dass es nicht zu einer Überschreitung der Höchstdauer der Unterbrechung kommt. Der Bundesgerichtshof betont, dass in solchen Fällen auch das Recht des Angeklagten auf eine zügige Behandlung der Sache gegen einen Neubeginn spricht. Ein Feueralarm hatte hier den geplanten Ablauf der Sitzung durcheinandergebracht.

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