Montag, 13.11.2023
Insolvente Eisengießerei muss Fluthilfe zurückzahlen

Eine insolvente Eisengießerei muss nach der Flutkatastrophe von 2021 erhaltene Wiederaufbauhilfe zurückzahlen. Das VG Trier wies eine Klage des Insolvenzverwalters ab: Der Zweck der Hilfe werde verfehlt, nachdem die Eisengießerei ihren Geschäftsbetrieb Anfang des Jahres eingestellt habe.

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