Freitag, 3.6.2022
Sturz bei Flugzeugausstieg: Haftungsbefreiung für Airline nur bei Nachweis einer Mitverursachung durch Gestürzten

Stürzt ein Fluggast auf einer Flugzeugtreppe, greift die Haftungsregelung des Montrealer Übereinkommens. Eine (Teil-)Haftungsbefreiung der Airline kommt nur dann in Betracht, wenn sie nachweisen kann, dass der Fluggast durch sein Verhalten zum Unfall beigetragen hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Inwiefern dies der Fall sei, müssten die nationalen Gerichte entscheiden.

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