Dienstag, 11.8.2020
Schon leichte Zweifel beseitigen luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit

An der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit fehlt es bereits dann, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Gericht verneinte hier die Zuverlässigkeit, weil ein Bewerber für eine Tätigkeit im Frachtbereich eines Flughafens im Jahr 2014 wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war.

Mehr lesen