Verbraucher können bei erheblicher Vorverlegung eines Fluges auf Entschädigung durch die Airline hoffen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Priit Pikamäe ist der Ansicht, dass eine frühere Terminierung der Starts – sofern diese ein bestimmtes zeitliches Ausmaß erreiche und daher "erheblich" sei – als ein spezieller Fall der Annullierung angesehen werden könne. Die Unannehmlichkeiten für die Passagierinnen und Passagiere könnten dann größer sein als bei einer Verspätung.
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