Donnerstag, 23.9.2021
Vorverlegter Flug kann zu Entschädigung berechtigen

Verbraucher können bei erheblicher Vorverlegung eines Fluges auf Entschädigung durch die Airline hoffen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Priit Pikamäe ist der Ansicht, dass eine frühere Terminierung der Starts – sofern diese ein bestimmtes zeitliches Ausmaß erreiche und daher "erheblich" sei – als ein spezieller Fall der Annullierung angesehen werden könne. Die Unannehmlichkeiten für die Passagierinnen und Passagiere könnten dann größer sein als bei einer Verspätung.

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