Montag, 10.8.2020
Umfassende Corona-Testpflicht bei fleischverarbeitenden Betrieben rechtswidrig

Eine infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung, mit der größere fleischverarbeitende Betriebe verpflichtet werden, ihre Beschäftigen mindestens zwei Mal pro Woche kostenpflichtig auf das Coronavirus testen zu lassen, ist rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden hat. Fleischverarbeitende Betriebe dürften nicht ohne Weiteres mit Schlachthöfen und Zerlegebetrieben gleichgesetzt werden.

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