Montag, 11.1.2021
Krankenkasse statt Arbeitnehmer trägt im "Firmenzahlerverfahren" das Insolvenzrisiko

Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung seines Arbeitnehmers und fällt in Insolvenz, so kann die Krankenkasse die Beiträge nicht vom Arbeitnehmer nachfordern, wenn sie diese in dem Insolvenzverfahren an die Insolvenzmasse zurückerstattet hat. Dies stellt das Sozialgericht Dresden klar. Es hält bereits die Anfechtung der Zahlungen durch den Insolvenzverwalter für unwirksam.

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