Freitag, 29.10.2021
Verurteilungen im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend bestätigt

Die Verurteilungen im Dresdener "Infinus-Verfahren" sind weitgehend rechtskräftig. Mit einem am Freitag ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der ehemaligen Verantwortlichen der Unternehmensgruppe überwiegend verworfen. Die Angeklagten waren für den Betrieb eines "Schneeballsystems" unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

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