Ein Mann ließ sein Auto nach einem Unfall in der Türkei fachgerecht reparieren. Er rechnete fiktiv ab und schwieg zu den Kosten, woraufhin das AG den Schadensersatz kürzte. Der BGH stellte nun klar: Es gibt keine Verpflichtung, bei fiktiver Abrechnung zu den tatsächlichen Kosten vorzutragen.
Mehr lesen