Montag, 21.12.2020
Niedersachsens Feuerwerksverbot vorläufig gekippt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das umfassende und landesweit geltend Feuerwerksverbot in der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 18.12.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Verbot sei zur Erreichung der allein relevanten infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen, so das OVG in einem Normenkontrolleilverfahren.

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