Donnerstag, 9.12.2021
Werbung für umfassende ärztliche Fernbehandlung unzulässig

Für ärztliche Fernbehandlungen darf nur dann geworben werden, wenn für die Behandlung nach allgemein anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich ist. Danach ist eine Werbung, die sich auf eine umfassende, nicht auf bestimmte Krankheiten oder Beschwerden beschränkte ärztliche Primärversorgung im Weg der Fernbehandlung bezieht, unzulässig, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

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Freitag, 8.10.2021
BGH berät über Werbung für "digitalen Arztbesuch" im Ausland
Darf eine private Krankenversicherung für ärztliche Fernbehandlungen per App durch Medizinerinnen und Mediziner im Ausland werben? Dieser Frage stellt sich der Bundesgerichtshof. Die Wettbewerbszentrale sah in dem Verhalten einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und hatte auf Unterlassung geklagt - in den ersten beiden Instanzen mit Erfolg. Doch der BGH zeigt sich durchaus offen für neue Technologien. Außerdem hat sich die Rechtslage im Lauf des Verfahrens geändert. Mehr lesen