Freitag, 11.6.2021
Möglichkeit zur längeren Einsetzung eines Gemeinderat-Ferienausschusses in Bayern nichtig
Die Möglichkeit der längeren Einsetzung von Ferienausschüssen in 2021 sowie der Einsetzung von beschließenden Ausschüssen in sonstigen Zeiträumen des Jahres 2021 verstößt gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Für bereits gefasste Beschlüsse solcher Ausschüsse habe die Entscheidung jedoch keine Auswirkungen. Mehr lesen