Donnerstag, 3.9.2020
Einsatz eines Femtosekundenlasers bei Grauer-Star-OP nicht erforderlich

Kommt bei bestimmten Augenoperationen ein Femtosekundenlaser zum Einsatz, muss ein privater Krankenversicherer nicht für die höheren Kosten aufkommen, die Operateure dafür verlangen. Denn der Einsatz des Lasers diene nur dazu, die bewährte und gebührenrechtlich erfasste Operation mittels Skalpell zu optimieren. Er sei aber keine selbstständige ärztliche Leistung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

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