Der Gerichtshof der europäischen Union hat einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Italien stattgegeben. Das Land habe die Grenzwerte für die Konzentrationen von PM10-Partikeln (Feinstaub) zwischen 2008 und 2017 systematisch und andauernd überschritten, ohne dass rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen worden seien, so der Gerichtshof in seinem Urteil.
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