Eine bestimmte Steuerprivilegierung für vier spanische Profifußballvereine stellt eine unzulässige staatliche Beihilfe dar. Der Europäische Gerichtshof hat ein anders lautendes Urteil des Gerichts der Europäischen Union aufgehoben und die Nichtigkeitsklage des FC Barcelona gegen den entsprechenden Kommissionsbeschluss nun abgewiesen. Auf den Fußballclub können nun erhebliche Steuernachforderungen zukommen.
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