Donnerstag, 21.1.2021
GmbH haftet für von ihr bei ihrer Bank eingereichte Faxanweisung

Verwendet eine Firma für eine Zahlungsanweisung einen unsicheren Weg, hier eine Faxanweisung, und lässt sie dabei das Vier-Augen-Prinzip außer Acht, haftet sie für die Ausführung des Zahlungsvorgangs, wenn sich der Auftrag als Fälschung entpuppt. Dies gilt laut Bundesgerichtshof insbesondere dann, wenn die von den Parteien zur Verringerung des Fälschungsrisikos vereinbarten Bedingungen für Faxanweisungen bewusst nicht beachtet wurden.

Mehr lesen