Mittwoch, 24.6.2020
Digitale-Familienleistungen-Gesetz beschlossen

In Zukunft sollen fünf Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammengefasst werden können. Am 24.06.2020 hat das Bundeskabinett dafür das Digitale-Familienleistungen-Gesetz auf den Weg gebracht. In einem Zuge können Eltern danach die Geburtsurkunde mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige- sowie Eltern und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.

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