Digitale-Familienleistungen-Gesetz beschlossen

In Zukunft sollen fünf Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammengefasst werden können. Am 24.06.2020 hat das Bundeskabinett dafür das Digitale-Familienleistungen-Gesetz auf den Weg gebracht. In einem Zuge können Eltern danach die Geburtsurkunde mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige- sowie Eltern und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.

Vermeidung von Doppeleingaben

Entscheidendes Element des Gesetzes sei die Regelung des elektronischen Datenaustausches, heißt es in der Mitteilung des Bundesfamilienministeriums. An vielen Stellen könnten Behörden notwendige Daten untereinander abrufen. Bürger müssten künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung würden zum elektronischen Datenaustausch auf Wunsch der Eltern ermächtigt. Damit würden mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern entfallen. Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen würden durch den digitalen Kombiantrag vermieden.

Wegbereiter für andere noch zu digitalisierende Verwaltungsleistungen

"Mit dem Digitale Familienleistungen-Gesetz wird heute ein Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung ermöglicht", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Es sei das erste seiner Art zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und daher Wegbereiter für andere noch zu digitalisierende Verwaltungsleistungen.

Antragsmöglichkeit soll spätestens 2022 bundesweit gelten

Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch im Jahr 2020 in Bremen getestet werden. Mit dem geplanten Datenaustausch zwischen Behörden gehe die Bundesregierung über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Der Gesetzentwurf enthalte zudem Rechtsgrundlagen für ein Nutzerkonto auf ELSTER-Basis.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2020.

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