Ein "Deal" im Strafprozess kann Prozesse beschleunigen – zum Vorteil für alle Seiten. Verständigungen sind aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Das BVerfG hat in zwei Fällen das Recht auf ein faires Verfahren durch Verurteilungen verletzt gesehen, denen eine Verständigung vorangegangen war.
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