Ein Fahrlehrer, der bei Übungsfahrten gegenüber Fahrschülerinnen sexuell übergriffig wird, ist für den Beruf ungeeignet und als unzuverlässig einzustufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen mit Urteil vom 03.06.2022 entschieden und den Widerruf der Fahrerlehrerlaubnis bestätigt.
Mehr lesenFahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts auch dann, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. Denn nach den Regelungen des Fahrlehrergesetzes sei ohne Fahrschulerlaubnis keine selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer zulässig. Liege keine Fahrschulerlaubnis vor, sei dies daher ein entscheidendes Indiz für eine abhängige Beschäftigung. Das LSG hat die Revision zugelassen.
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