Die private Nutzerin eines aus Sicherheitsgründen gesperrten Facebook-Kontos hat im Eilverfahren keinen Anspruch auf Freischaltung, wenn Facebook die unwiederbringliche Kontolöschung untersagt wurde. Eine darauf gerichtete Beschwerde blieb beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolglos. Dass die Nutzerin bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptverfahrens private Kontakte über Facebook nicht pflegen könne, sei hinzunehmen, teilte das OLG am Mittwoch mit.
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