In einem Onlineshop war für einzelne Produkte der Expressversand voreingestellt. Das OLG Karlsruhe hat das nun auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) untersagt: Kunden müssten das Häkchen für Zusatzleistungen wie den einen Euro teureren Expressversand selbst setzen.
Mehr lesenWenn beim Kästchen "Expressversand" bereits vom Online-Händler ein Häkchen gesetzt ist, das Kundinnen und Kunden aktiv wegklicken müssen, verstößt das laut LG Freiburg gegen das Verbraucherrecht. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
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