Das Bundesministerium für Gesundheit muss der Presse keine Auskunft erteilen über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) zum Umgang mit angeblichen Versuchen amerikanischer Behörden, Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu erlangen. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung stehe einem Auskunftsrecht entgegen, so das Verwaltungsgericht Köln.
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