Gesundheitsministerium muss keine Auskunft über US-Zugriffsversuch auf CureVac geben

Das Bundesministerium für Gesundheit muss der Presse keine Auskunft erteilen über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) zum Umgang mit angeblichen Versuchen amerikanischer Behörden, Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu erlangen. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung stehe einem Auskunftsrecht entgegen, so das Verwaltungsgericht Köln.

Journalist verlangte Auskunft

Das Biotechunternehmen CureVac AG mit Sitz in Tübingen forscht nach einem Impfstoff gegen das Corona-Virus. Nachdem in der Öffentlichkeit über angebliche Versuche amerikanischer Behörden berichtet wurde, Zugriff auf Forschungsergebnisse des Unternehmens zu erwerben oder sich diese anderweitig zu sichern, begehrte der Antragteller vom Gesundheitsministerium Auskunft über die Abstimmung zwischen Minister Spahn und Kanzlerin Merkel zu diesem Thema. Das Ministerium lehnte den Antrag ab.

Journalist stützte Eilantrag auf Pressefreiheit

Daraufhin stellte der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. In dem gerichtlichen Verfahren vertrat er die Auffassung, als Vertreter der Presse stehe ihm aus dem Grundrecht der Pressefreiheit der geltend gemachte Auskunftsanspruch zu. Da es sich um einen abgeschlossenen Vorgang handele, könne ihm die Auskunft nicht verweigert werden. Mitglieder der Bundesregierung müssten damit rechnen, dass ihr Verhalten in einem öffentlichen Amt zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich werde. Die begehrte Auskunft beziehe sich auf die aktuelle Covid-19-Pandemie, weshalb ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein hoher Gegenwartsbezug bestünden.

VG: Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung steht Auskunftsanspruch entgegen

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Dem geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch stehe der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Dieser schütze insbesondere laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen, um die eigenverantwortliche Kompetenzausübung der Regierung zu gewährleisten. Erörterungen im Kabinett seien besonders schutzwürdig. Im konkreten Fall gehe es um Abstimmungen zu einem dynamischen Geschehen, bei dem ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eine eventuelle künftige Entscheidung gewahrt bleiben müsse.

Frage staatlicher Beteiligung an Impfstoffentwicklung aktuell

Gerade die Entwicklungen der jüngsten Zeit mit der Entscheidung der Bundesregierung, sich an der CureVac AG durch den Erwerb von Unternehmensanteilen zu beteiligen, belegten, dass innerhalb der Bundesregierung die Frage der staatlichen Beteiligung an einem Unternehmen der Impfstoffentwicklung aktuell sei. Würden Abstimmungen zwischen der Bundeskanzlerin und dem Bundesgesundheitsminister bekannt, wäre die Reaktion auf angebliche oder tatsächliche Abwerbebemühungen um bedeutsame Unternehmen vorhersehbar. Dies würde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwiderlaufen.

VG Köln, Beschluss vom 03.07.2020 - 6 L 681/20

Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2020.