Der Spruchkörper, der mit einer Rechtssache befasst ist, muss allein die das Verfahren beendende Entscheidung treffen. Eingriffe von einer außerhalb stehenden Person wie einem Evidenzrichter, der in Kroatien an Gerichten der zweiten Instanz existiert, darf es nicht geben, so der EuGH.
Mehr lesen