Das Landgericht Stuttgart hat 15 Schadenersatzklagen geschädigter Anleger der insolventen Wohnungsgenossenschaft Eventus gegen den genossenschaftlichen Prüfungsverband vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen abgewiesen. Denn jedenfalls seien die von den Anlegern gerügten Prüfungen nicht kausal für ihre Beteiligungsentscheidungen gewesen.
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