Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs stand einiges auf dem Spiel und schon bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ging es hoch her: Nun hat der BGH die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern in Deutschland deutlich gesenkt. Autobauer müssen demnach auch dann zahlen, wenn sie fahrlässig gehandelt haben, so das Gericht am Montag. Was das in jedem Einzelfall bedeutet, ist noch offen, die Vorinstanzen müssen noch einmal ran.
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