Dienstag, 23.11.2021
Gerichtshof Ungarns darf EuGH-Vorlage untergeordneten Gerichts nicht für rechtswidrig erklären

Ungarn verstößt bei der Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht: Es sei mit diesem nicht vereinbar, dass der Oberste Gerichtshof Ungarns eine EuGH-Vorlage eines untergeordneten Gerichts für rechtswidrig erklärt, entschied der EuGH. Gegen einen vorlegenden Richter dürfe es auch kein Disziplinarverfahren geben. Dies beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit.

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