Ungarn verstößt bei der Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht: Es sei mit diesem nicht vereinbar, dass der Oberste Gerichtshof Ungarns eine EuGH-Vorlage eines untergeordneten Gerichts für rechtswidrig erklärt, entschied der EuGH. Gegen einen vorlegenden Richter dürfe es auch kein Disziplinarverfahren geben. Dies beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit.
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