Montag, 2.9.2024
EuGH gibt Zuständigkeiten ab und erlaubt häufiger Videoverhandlungen

Für den EuGH und das EuG gelten seit 1. September neue Verfahrensvorschriften. Die Satzung des EuGH wurde geändert, damit er bestimmte Vorabentscheidungsverfahren an den EuG abgeben kann, der eine neue Mittlere Kammer erhält. Auch Videokonferenzen werden geregelt.

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