Im Streit um die geänderte europäische Gasrichtlinie kann die Nord Stream 2 AG wieder hoffen. Laut EuGH-Generalanwalt Michal Bobek ist die Klage der Ostsee-Pipeline-Betreiber gegen die geänderte EU-Gasrichtlinie zuvor zu Unrecht abgewiesen worden. Nach seiner Ansicht kann das Unternehmen die Richtlinie vor den Unionsgerichten anfechten.
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