Verpackungen von pflanzlichen Arzneitees dürfen grundsätzlich nicht das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion tragen. Eine Ausnahme macht der EuGH allerdings.
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Lebensmittel, das aus einem Drittland importiert wird, darf das EU-Bio-Logo nur
dann tragen, wenn es allen Vorgaben des Unionsrechts entspricht. Das hat der
EuGH klargestellt. Das gelte auch, wenn die Produktionsvorschriften des
Drittlands als denen des Unionsrechts gleichwertig anerkannt seien.