Mittwoch, 6.7.2022
Bundeskartellamt verschärft Regelungen für Amazon

Das Bundeskartellamt (BKartA) will den Onlinekonzern Amazon künftig stärker kontrollieren. Die Behörde hat am Dienstag entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen – zunächst befristet auf fünf Jahre – der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.

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