Montag, 20.11.2023
Zu hohe Einfuhrabgaben des Zolls: Erstattungsansprüche sind zu verzinsen

Legt die nationale Zollbehörde den Zollkodex falsch aus und erhebt deswegen zu hohe Einfuhrabgaben, so sind die daraus entstehenden Rückzahlungsansprüche des Importeurs zu verzinsen. Zinseszinsen und Verzugszinsen erhält dieser laut FG Hessen aber nicht.

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