Mittwoch, 31.7.2024
Künstliche Intelligenz kann keine Erfinderin sein

Auch wenn ein KI-Entwickler seine Software veranlasst, einen Behälter für Flüssigkeiten zu generieren, so gilt doch er – und nicht die KI – als Erfinder im Sinne des Patentrechts. Der BGH sieht sich damit im Einklang mit dem Europäischen Patentamt. 

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