Die Gemeinde Hünxe ist mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bau und Betrieb der Erdgasfernleitung ZEELINK gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat insbesondere keine Erforderlichkeit von Sicherheitsabständen zu bebauten oder zur Bebauung vorgesehenen Gebieten gesehen.
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