Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim nach knapp zwei Jahren aus, weil ihm die weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, verliert er nicht die Erbschaftsteuerbefreiung. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Grundsätzlich setze die Steuerbefreiung zwar voraus, dass der Erbe das geerbte Familienheim für zehn Jahre selbst nutzt. Dies gelte jedoch nicht, wenn er aus "zwingenden Gründen" daran gehindert sei, so das Gericht.
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