Donnerstag, 4.8.2022
Erbschaftsteuerbefreiung trotz vorzeitigen Auszugs aus Familienheim

Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim nach knapp zwei Jahren aus, weil ihm die weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, verliert er nicht die Erbschaftsteuerbefreiung. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Grund­sätz­lich setze die Steu­er­be­frei­ung zwar vor­aus, dass der Erbe das ge­erb­te Fa­mi­li­en­heim für zehn Jahre selbst nutzt. Dies gelte je­doch nicht, wenn er aus "zwin­gen­den Grün­den" daran ge­hin­dert sei, so das Ge­richt.

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Donnerstag, 7.7.2022
Erbschaftsteuerbefreiung trotz Auszugs aus Familienheim nach sieben Jahren
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Das hat der Bundesfinanzhof mit nun veröffentlichtem Urteil aus dem letzten Jahr entschieden. Grundsätzlich setze die Steuerbefreiung zwar voraus, dass der Erbe das geerbte Familienheim für zehn Jahre selbst nutzt. Dies gelte jedoch nicht, wenn er aus "zwingenden Gründen" daran gehindert sei, so das Gericht. Mehr lesen