Montag, 17.8.2020
Unfall eines Leipziger Tierpflegers in vietnamesischem Nationalpark war Arbeitsunfall

Im Fall eines Tierpflegers des Leipziger Zoos, der im Rahmen eines Projektes in Vietnam einen Unfall erlitt, hat das Landessozialgericht Hessen mit am 17.08.2020 veröffentlichten Urteil auch im zweiten Durchgang einen Arbeitsunfall bejaht: Trotz schriftlicher Freistellungsvereinbarung habe eine Entsendung durch den Zoo vorgelegen. Denn die tatsächlichen Verhältnisse, etwa die weitere Lohnzahlung durch den Zoo, sprächen gegen eine Freistellung.

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