Montag, 24.8.2020
Fehlüberweisung für Luxus verprasst - Keine Entreicherung

Der Empfänger einer Fehlüberweisung von rund 170.000 Euro muss den Betrag an die Bank zurückzahlen. Er könne sich nicht auf Entreicherung durch Luxusaufwendungen berufen, die er getätigt habe, da er von Anfang an mit der Rückzahlung des Geldes habe rechnen müssen, entschied das Landgericht Hannover kürzlich.

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